Der Unternehmer ist während des StaRUG-Verfahrens im Driver Seat. Er entwickelt den Restrukturierungsplan und kann ihn mit gerichtlicher Unterstützung mit den Gläubigern abstimmen. Dabei müssen „nur“ 75 Prozent der Forderungssumme dem Vorhaben zustimmen. Eine Besonderheit des Sanierungsverfahrens gegenüber der bisherigen außergerichtlichen Sanierung ist, dass die fehlende Zustimmung einzelner Gläubigergruppen ersetzt werden kann.
Der Sanierungsprozess wird vielfach von einem Restrukturierungsbeauftragten begleitet. Dieser kann einerseits bei Verhandlungen moderieren, andererseits erhält er vom Gericht eine Überwachungsfunktion.
Der Weg durch das Verfahren hält viele Möglichkeiten zur Krisenbewältigung für das Unternehmen bereit. Das macht den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) aber auch sehr komplex. Unverzichtbar sind deshalb die professionelle Vorbereitung und Beratung. Wir als Sanierungsberater unterstützen den Unternehmer schon in der Sondierungsphase, entwickeln geeignete Sanierungsmaßnahmen und lenken durch den Abstimmungsprozess. Als unabhängige Person können wir als Mediator wirken und so bei den Gläubigern Vertrauen in das Unternehmen und das Verfahren schaffen. Kurz: Wir begleiten Sie gerne mit unserer langjährigen Sanierungsexpertise bei Ihren Herausforderungen.