Restructuring
Eigenverwaltung | Interim Management / CRO | Betriebsfortführung
Ist eine außergerichtliche Sanierung eines Unternehmens in der Krise nicht möglich oder nachteilig, stehen den Leitungsorganen die Insolvenz in Eigenverwaltung (§270b InsO) oder das Schutzschirmverfahren (§270d InsO) zur Verfügung.
Unsere Insolvenzexperten strukturieren und steuern den Sanierungs- und Insolvenzprozess im Sinne aller Stakeholder
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