Tillmann Peeters
Falkensteg Restructuring GmbH
Partner, Management Board
Das StaRUG soll die frühzeitige Einleitung eines Sanierungsverfahrens unterstützen, um einen Insolvenzantrag zu vermeiden. Aus diesem Grund verpflichtet das StaRUG die Geschäftsführung, Frühwarnsysteme zu implementieren, um bestandsgefährdende Risiken zu erkennen und diesen gegenzusteuern.
Wer frühzeitig gegen die Schieflage des Unternehmens vorgeht, wird mit dem Sanierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) belohnt. Eine Voraussetzung ist die drohende Zahlungsunfähigkeit. Drohend zahlungsunfähig ist, wer mit großer Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwei Jahren zahlungsunfähig wird. Um die ersten Krisenanzeichen zu erkennen, sollen Frühwarnsysteme helfen, deren Einsatz nun zur Pflicht wird. Die konkrete Ausgestaltung wird von Größe, Branche, Struktur und Rechtsform des jeweiligen Unternehmens abhängen.
Zunächst einmal sollte das Frühwarnsystem die allgemeine Wirtschafts- und Marktlage einbeziehen. Wesentlicher wichtiger sind jedoch die (inner-)betrieblichen Frühwarnsysteme – die angepassten, kennzahlenbasierten Controlling- und Informationssysteme. Leider orientieren sich diese häufig eher an der Vergangenheit und müssen deshalb um zukunftsorientierte Systeme ergänzt werden. Hierzu gehören eine integrierte, mehrjährige GuV-, Bilanz- und Cashflow- oder Liquiditätsplanung. Diese ist idealerweise rollierend und auf Wochenbasis zu erstellen. Daneben gehören Soll-/Ist-Vergleiche und damit verbundene laufende Maßnahmenpläne zur Zielerreichung zum Planungsstandard.
Ganzheitliches Konzept ist erforderlich
Um ein Unternehmen aus einer wirtschaftlichen Notsituation herauszumanövrieren, ist ein ganzheitliches Konzept mit definierten Maßnahmen erforderlich. Es ist die Grundlage für jede weitere Entscheidung innerhalb des Unternehmens. Dabei stehen vier Fragen im Mittelpunkt:
Die Beantwortung der Fragen erfordert eine umfassende und stringente Datenbasis. Die zuvor beschriebenen Frühwarnsysteme liefern diese Informationen auf Knopfdruck.