Befindet sich ein Unternehmen in einer Krisensituation, ist ein konsequentes Handeln gefragt. Es wird nicht nur ein Sanierungsplan, zur Überwindung der Krise benötigt, sondern auch ein Kommunikationsinstrument, dass die Situation des Unternehmens auf einen Blick zusammenfasst – das Sanierungskonzept. Insbesondere die Stakeholder des Unternehmens – allen voran die Eigen- und Fremdkapitalgeber – wollen wissen, mit welchen Sanierungsmaßnahmen das Unternehmen wieder in die Profitabilität zurückgeführt werden kann und wie viel Kapital dafür benötigt wird. Darüber hinaus sind in der Unternehmenskrise weitreichende gesetzliche Vorschriften zu beachten, um Haftungsrisiken zu reduzieren.
Sanierungskonzepte und Sanierungsgutachten nach IDW S6 / BGH werden aus unterschiedlichen Anlässen erstellt. Diese umfassen u.a.:
- Grundlage einer Finanzierungsentscheidung für Eigen- und Fremdkapitalgeber in der Krise
- Entlastung der Gläubiger, die in der Unternehmenskrise einer Teilzahlungsvereinbarung zustimmen
- Entlastung von Geschäftsführung oder Vorstand im Zusammenhang mit der strafrechtlichen (z.B. §§ 283 ff. StGB) oder zivilrechtlichen Haftungsaspekten (§ 15b InsO)
- als Sicherung des Sanierungsprivilegs nach § 39 Abs. 4 InsO
- als Grundlage für Verhandlungen mit Stakeholdern
- als Grundlage für die Gewährung öffentlicher Beihilfen
Dabei folgt die Erstellung eines Sanierungskonzeptes bzw. Sanierungsgutachtens typischerweise einem standardisierten Verfahrensablauf:
Ein Sanierungskonzept, welches eine gutachterliche Stellungnahme beinhaltet, wird als Sanierungsgutachten bezeichnet. Das Sanierungskonzept muss den rechtlichen Anforderungen Rechnung tragen und beinhaltet im Zuge dessen die folgenden wesentlichen Komponenten: