WiWo: Ist das der Startschuss für die große Pleitewelle?

Ab Mai müssen Unternehmen bei einer Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit wieder rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen.

Alle Corona-Ausnahmeregelungen werden Ende diesen Monats wieder gestrichen, denn die teilweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endet dann. WiWo-Redakteur Henryk Hielscher sprach unter anderem mit Falkensteg-Partner Tillmann Peeters über die Auswirkungen.

Im vergangenen Frühjahr hatte die Bundesregierung den Chefs pandemiegeschädigter Firmen erlaubt, auf einen Insolvenzantrag zu verzichten. Ursprünglich sollten die Corona-Erleichterungen nur bis Herbst gelten. Doch dann wurde die Rückkehr zur Insolvenznormalität auf Ende 2020 vertagt, später auf den 1. Februar 2021 verschoben und schließlich auf den 1. Mai, wenn auch nur noch für Unternehmen, die auf Auszahlungen aus den Hilfsprogrammen warten. Allein, derlei juristische Finessen dürften von vielen Geschäftsführern bislang übersehen werden.
„Schon in den vergangenen Monaten galten die Ausnahmeregelungen nur noch für einen eng eingegrenzten Kreis von Unternehmen“, sagt Tillmann Peeters, Geschäftsführer der Sanierungsberatung Falkensteg. „Trotzdem ist die Wahrnehmung in weiten Teilen der Wirtschaft eine ganz andere: Viele Unternehmer gehen davon aus, sie bräuchten momentan keine Insolvenz anmelden“, so Peeters. Die Folge: Anträge sind rar, notwendige Restrukturierungen werden auf die lange Bank geschoben. „Momentan ist es gespenstisch ruhig im Markt“, konstatiert Peeters.

Derzeit diskutiert die Politik, ob die Aussetzung noch zwei weitere Monate gelten sollte. Viele Sanierungsexperten sind sehr skeptisch und kritisieren weitere Ausnahmen. Ähnlich argumentiert Falkensteg-Partner Peeters: „Die Rückkehr zu klaren Insolvenzregeln ist zwingend notwendig.“ Die Gefahr sei groß, dass jetzt viele Insolvenzen verschleppt werden. „Das birgt nicht nur Haftungsrisiken für die Geschäftsführer, sondern erschwert auch die Rettung der Unternehmen“, so Peeters. Zudem stelle sich die Frage, was eine weitere Verlängerung der Aussetzung der Antragspflicht um wenige Wochen eigentlich bringen soll?

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