Fallstricke bei der Beantragung von Staatshilfen
Mit dem Konjunkturpaket baut die Bundesregierung einen gewaltigen Schutzschild für die Wirtschaft auf: Von der Pandemie betroffene Unternehmen sollen in unbegrenztem Umfang Hilfen bekommen.
Zum wichtigsten Krisenbekämpfer ist die staatliche Förderbank KfW aufgestiegen, die das KfW-Sonderprogramm 2020 aufgelegt hat. Von der Coronakrise betroffene Betriebe können seit dem 23. März 2020 über ihre Hausbank oder einem anderen Institut mit einer deutschen Banklizenz die Liquiditätsprogramme der KfW beantragen. Erste Erfahrungsberichte mit Antragsstellern und Finanzierungspartnern zeigen die Fallstricke bei der Beantragung von Staatshilfen:
- Restriktivere Kreditvergabe der Banken aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheit durch Covid-19
- Der aktuelle Trend zur maximalen Beanspruchung von Finanzierungslinien führt zu Refinanzierungsproblemen bei den Banken
- Die vorgegebene Verzinsung (max. 2,12%) ist für viele Banken keine risikoadäquate Verzinsung
- Zudem verschärfen Kapazitätsprobleme sowie die erdrückende Flut von Kreditanträgen bei der KfW und den Antrag stellenden Banken die Bearbeitungsgeschwindigkeit (Home-Office-Regelungen und Quarantänemaßnahmen)
Verschlechterung des Kreditvergabeverhaltens
FalkenSteg geht von einer weiteren Verschlechterung der Risikobereitschaft und des Kreditvergabeverhaltens der Banken aufgrund der Coronakrise aus. Die exakte Kenntnis der Hindernisse bei der Beantragung von Staatshilfen ist unabdingbar und bedarf eines Finanzierungsberaters mit ausreichend Erfahrung, um die Transaktionssicherheit zu maximieren.
FalkenSteg unterstützt Sie als erfahrener Berater bei der Bewältigung dieser Hürden sowie bei der Umsetzung des gesamten Staatshilfe- und Finanzierungsprozesses von der Vorbereitung der benötigten Unterlagen über die Auswahl und Ansprache potenzieller Finanzierungspartner bis zum Abschluss der Finanzierung.