Restructuring

Eigenverwaltung

Nutzung der Sanierungswerkzeuge des Insolvenzverfahrens, ohne die Kontrolle über das Unternehmen abzugeben

Ist eine außergerichtliche Sanierung eines Unternehmens in der Krise nicht möglich oder nachteilig, stehen den Leitungsorganen die Insolvenz in Eigenverwaltung (§270b InsO) oder das Schutzschirmverfahren (§270d InsO) zur Verfügung.

Unsere Insolvenzexperten strukturieren und steuern den Sanierungs- und Insolvenzprozess im Sinne aller Stakeholder

Ihr Nutzen

Pragmatisch, umsetzungsorientiert und unabhängig

  1. Effiziente Sanierung durch Zusammenwirken bestehender Geschäftsführung und FalkenSteg-Insolvenzexpertise
  2. Verhandlung über den Insolvenzantrag auf Eigenverwaltung vor dem Insolvenzgericht und Wahl eines für Sie geeigneten Sachwalters
  3. Übernahme der insolvenzspezifischen Kommunikation mit den Stakeholdern
  4. Stellung des CRO oder Generalbevollmächtigten zum Nachweis der Eignung für ein Eigenverwaltungsverfahren

4 Punkte

Eigenverwaltung – Sanierung in Eigenregie

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