Weitere Überbrückungshilfen gegen Umsatzausfälle in den Sommermonaten


Der Bund will mittelständischen Unternehmen und Solo-Selbstständigen mit einem Zuschuss weiter unter die Arme greifen. Damit sollen Umsatzausfälle in den Sommermonaten aufgefangen werden. Erstattet werden betriebliche Fixkosten wie Mieten, Zinszahlungen, Leasingraten, Strom oder Versicherungen, bis zu einem Betrag von 150.000 Euro. Der Zuschuss kann seit dem 7. Juli über die Online-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden. Um Missbrauch zu vermeiden, können sich nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer registrieren lassen, die für die Firmen die Anträge einstellen.

Voraussetzung: 60 Prozent weniger Umsatz

25 Milliarden Euro stellt der Bund für die Überbrückungshilfe bereit. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aller Branchen, soweit sie nicht den Wirtschaftsstabilisierungsfonds nutzen können. Eine Begrenzung über die Mitarbeiterzahl ist damit ausgeschlossen. Eine Voraussetzung für den Zuschuss: der Umsatz muss nachweislich in den beiden Monaten April und Mai dieses Jahres um mindestens 60 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten zurückgegangen sein.

Bei einem Umsatzrückgang von 70 Prozent im jeweiligen Fördermonat werden 80 Prozent der Fixkosten erstattet. Liegt der Umsatzrückgang darunter, reduziert sich die Höhe des Zuschusses entsprechend. Die Liste der förderfähigen Fixkosten umfasst unter anderem Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern. Personalaufwendungen für Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann, können in Höhe einer Pauschale von 10 Prozent der Fixkosten geltend gemacht werden. Die Auszahlungen sollen bereits Ende Juli erfolgen. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

Programm zunächst auf drei Monate begrenzt

Eigentlich sollte das Programm bis Ende des Jahres laufen, doch das scheiterte an der SPD. Jetzt soll im August geprüft werden, ob eine Verlängerung erforderlich ist. Das Überbrückungshilfeprogramm schließt zeitlich an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung an. Unternehmen, die die Soforthilfe des Bundes oder der Länder in Anspruch genommen haben, aber weiter von Umsatzausfällen im oben genannten Umfang betroffen sind, sind erneut antragsberechtigt.

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