MM Maschinenmarkt: Weniger Großinsolvenzen im Maschinenbau

Die Großinsolvenzen im klassischen Maschinenbau bleiben weiterhin aus.

In diesem Jahr haben 23 Maschinenbauer mit einem Umsatz größer 10 Mio. Euro einen Insolvenzantrag gestellt – davon zwei im vergangenen November. „Die Branche zeigt sich resistent gegen die Corona-Folgen und wird selbst das Vorjahresjahresergebnis von 2019 nicht mehr erreichen. Damals waren es 29 Unternehmen“, erklärt Falkensteg Partner Wolfram Lenzen.

Über alle Branchen hinweg sehen die Zahlen dagegen dramatisch aus. 251 Großunternehmen mussten den Gang zum Insolvenzgericht antreten. Das entspricht einem Anstieg zum Gesamtvorjahr von 37 Prozent. Dass die Insolvenzwelle im Herbst dennoch ausgebliegen ist, dürfte an den staatlichen Hilfskrediten und der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, die für überschuldete Unternehmen noch bis Jahresende greift, liegen. Zusätzlich hat die Kurzarbeit die Zahlen weiter gedrückt.

Kurzarbeit auf Rekordniveau

Die Kurzarbeit gilt als der Rettungsanker für die angeschlagenen Unternehmen. Laut der Bundesagentur für Arbeit waren im April 2020 rund 4,9 Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit, was einen Rekordwert darstellt. Seither sind die Zahlen rückläufig, im September verzeichnete die Bundesagentur nur noch 2,5 Millionen Arbeiternehmer. Der Anteil an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg von 0,4 (Februar 2020) auf 13,9 Prozent (April 2020). In der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise lagen die Werte deutlich darunter. Im Mai 2009 musste nur jeder zwanzigste Arbeiternehmer in Kurzarbeit, also rund 1,4 Millionen.

Besonders betroffen waren Unternehmen aus dem Maschinenbau und Fahrzeugbau. In diesen beiden Branchen waren zuletzt im Mai zwischen 300.000 und 680.000 Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Es gibt aber auch große Unterschiede zwischen den Regionen. Die meisten Kurzarbeiter gab es in NRW (1,1 Millionen), Bayern (1,0 Millionen) und Baden-Württemberg (1,0 Millionen). Süddeutschland ist wegen der hohen Abhängigkeit vom Maschinenbau sowie der Automobil- und Zulieferindustrie am stärksten betroffen.

Warten aufs neue Sanierungsgesetz Starug

Ob die Maschinen- und Anlagenbauer schadlos durch die Krise gekommen sind oder weitere in die Pleite rutschen, werde sich erst in rund zwölf Monaten zeigen. Sanierungsexperte Wolfram Lenzen gibt deshalb noch keine Entwarnung für das kommende Jahr. Dann könnte jedoch auch der neue Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen, kurz Starug, die angeschlagenen Unternehmen aus der Krise führen.

„Das Gesetz richtet sich an Unternehmen in Schieflage, die ein gesundes Geschäftsmodell vorweisen, aber beispielsweise hohe Finanzverbindlichkeiten angesammelt haben“, weiß Lenzen. Das Unternehmen darf nur drohend zahlungsunfähig sein. Kernelement des Starug ist der Restrukturierungsplan, mit dem diese Finanzverbindlichkeiten abgeschnitten werden können. Der Plan gibt Antworten auf die Fragen: Welche Maßnahmen sind für die erfolgreiche Restrukturierung notwendig? Wie können diese Maßnahmen umgesetzt werden? Wie bleibt das Unternehmen während des Verfahrens wirtschaftlich stabil?

Die Anforderungen an den Restrukturierungsplan sind vom Gesetz vorgeschrieben. Welche Maßnahmen getroffen werden, sind dem Unternehmen jedoch freigestellt. Neu in der Restrukturierungswelt ist die Planabstimmung mit den betroffenen Gläubigern außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Bisher mussten bei einer außergerichtlichen Sanierung alle Gläubiger dem Vorhaben zustimmen. Sogenannte Akkordstörer konnte die Sanierung durch Gegenstimmen verhindern. Künftig werden die Gläubiger in Gruppe unterteilt. Stimmen 75 Prozent der Restrukturierungsforderung in einer Gruppe sowie eine Mehrheit der Gruppen zu, dann kann der Plan umgesetzt werden. Weiterhin geben Vollstreckungs- und Verwertungssperren ausreichend Zeit und Ruhe zur Ausarbeitung des Restrukturierungsplans.

Startschuss Anfang 2021 noch fraglich

Die Bundesregierung drängt im Gesetzgebungsverfahren zur Eile und will das Starug bis zum 1. Januar umgesetzt haben. Schließlich soll das neue Sanierungsgesetz die Insolvenz infolge der Coronakrise vermeiden. Einige Politiker und Verbände warnen dagegen. Für sie sei das Gesetz mit heißer Nadel gestrickt und werfe noch viele Fragen auf. Insbesondere die Beendigung von laufenden Verträgen durch den Schuldner gehe zu weit. Bisher ist das nur in einem Insolvenzverfahren möglich. Bis Juli 2021 muss das Gesetz nach EU-Vorgaben jedoch in Kraft treten.

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