Immobilienzeitung: Mit StaRUG und Eigenverwaltung das Aus vermeiden
Die Zahl der Insolvenzen in der Immobilienwirtschaft steigt. Damit dies nicht immer das Aus für die betroffenen Unternehmen bedeutet, haben sich einige Verfahren etabliert.
Einige sind in der Immobilienwirtschaft noch weitgehend unbekannt. Falkensteg-Partner Tillmann Peeters sprach mit der Immobilienzeitung über Chancen in der Krise. Den kompletten Artikel lesen Sie hier [€]
Die Eigenverwaltung ist in der Branche noch immer relativ unbekannt, stellt Tillmann Peeters, Geschäftsführer der Düsseldorfer Beratungsgesellschaft Falkensteg fest. In den vergangenen zehn Jahren seien Insolvenzen wegen der außergewöhnlich niedrigen Zinsen kaum ein Thema gewesen. Jetzt müsse die Immobilienbranche lernen, dass das Insolvenzrecht auch für sie gelte, so Peeters.
Im vergangenen Jahr gingen deutlich mehr Unternehmen in die Insolvenz als in den Jahren zuvor. Betroffen waren vorwiegend Projektentwickler, die die Eigenverwaltung als Sanierungsinstrument nutzten. Der Vorteil: Das Management bleibt „Herr im Haus“ und trifft die Entscheidungen. In der klassischen Regelinsolvenz übernimmt der Insolvenzverwalter meist die Geschäftsführung.
Für viele Unternehmen biete die Sanierung in Eigenverwaltung die Chance, ihr Geschäftsmodell ein Stück weit zu retten, meint Peeters. Es helfe auch den Gläubigern, wenn man „den Projektentwickler am Leben halten kann, damit dieser das Projekt fortführt“. Weder der Insolvenzverwalter noch die Gläubiger stehen dann mit halb fertigen Immobilien da, die sich nicht vermarkten lassen. Auch bisher nicht begonnene Projektentwicklungen ließen sich besser verkaufen, wenn sie über rechtskräftige Bebauungspläne verfügen, weiß Peeters. Das sei gerade in der momentanen Marktphase wichtig. „Wir empfehlen allen Gläubigern, nicht zu verkaufen“, sagt Peeters. In vielen Fällen lägen die Angebote für solche angeschlagenen Projekten bei etwa der Hälfte des Immobilienwerts, so seine Erfahrung. Da sei es besser, die Projekte zum Abschluss zu bringen und möglicherweise in ein paar Monaten einen höheren Preis zu erzielen.
Noch weniger bekannt als die Insolvenz in Eigenverwaltung ist das vor zwei Jahren in Kraft getretene Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG). Es ermöglicht die Sanierung von insolvenzgefährdeten Unternehmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens. „Das StaRUG hat den Sinn, Finanzverbindlichkeiten neu zu strukturieren, bevor es zu einer Insolvenz kommt“, erklärt Peeters. Das gehe notfalls auch gegen den Willen einzelner Gläubiger.
Ein Vorteil des StaRUG ist, dass Sanierungspläne nicht von einzelnen kleineren Gläubigern verhindert werden können. Allerdings müssen mindestens 75 Prozent der beteiligten Gläubiger den Plan absegnen. Ein weiteres Plus für den Unternehmer: Im Unterschied zur Insolvenz ist das StaRUG-Verfahren nicht öffentlich. Außer den beteiligten Gläubigern bekommt niemand etwas von dem Rettungsversuch mit. Damit sei das Gesetz in der jetzigen Situation für Immobilienunternehmen grundsätzlich sehr gut geeignet, meint Peeters.
Wie viele Unternehmen genau das Verfahren derzeit überhaupt nutzen, ist nicht bekannt. Die Nachfrage unter Mezzanine-Finanzierern zeigt aber, dass es offenbar bislang kaum eine Rolle spielt. Das ist auch die Einschätzung von Peeters. „Ich erwarte aber, dass das noch kommen wird“, erklärt der Experte.