Ganzheitliche Analyse des Unternehmens nach dem Standard der Wirtschaftsprüfer.
Befindet sich ein Unternehmen in einer Krisensituation ist ein konsequentes Handeln gefragt. Es wird nicht ein Sanierungsplan, zur Überwindung der Krise benötigt, sondern auch ein Kommunikationsinstrument, dass die Situation des Unternehmens auf einen Blick zusammenfasst – das Sanierungskonzept. Insbesondere die Stakeholder des Unternehmens – allen voran die Eigen- und Fremdkapitalgeber – wollen wissen, mit welchen Sanierungsmaßnahmen das Unternehmen wieder in die Profitabilität zurückgeführt werden kann und wie viel Kapital dafür benötigt wird. Darüber hinaus sind in der Unternehmenskrise weitreichende gesetzliche Vorschriften zu beachten, um Haftungsrisiken zu reduzieren.
Sanierungskonzepte und Sanierungsgutachten nach IDW S6 / BGH werden aus unterschiedlichen Anlässen erstellt. Diese umfassen u.a.:
Dabei folgt die Erstellung eines Sanierungskonzeptes bzw. Sanierungsgutachtens typischerweise einem standardisierten Verfahrensablauf:
Ein Sanierungskonzept, welches eine gutachterliche Stellungnahme beinhaltet, wird als Sanierungsgutachten bezeichnet. Damit es den rechtlichen Anforderungen Rechnung trägt, muss es gewisse Inhalte zwingend erfüllen, wie bspw. Basisinformationen über die wirtschaftliche und rechtliche Ausgangslage des Unternehmens, die Analyse von Krisenstadium und -ursachen, eine Darstellung des Leitbildes, die Darstellung der Maßnahmen zur Überwindung der Krise sowie zur Abwendung der Insolvenzgefahr und eine integrierte Unternehmensplanung.
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