Sanierungskonzept nach IDW S6


Ganzheitliche Analyse des Unternehmens nach dem Standard der Wirtschaftsprüfer.

Befindet sich ein Unternehmen in einer Krisensituation ist ein konsequentes Handeln gefragt. Es wird nicht ein Sanierungsplan, zur Überwindung der Krise benötigt, sondern auch ein Kommunikationsinstrument, dass die Situation des Unternehmens auf einen Blick zusammenfasst – das Sanierungskonzept. Insbesondere die Stakeholder des Unternehmens – allen voran die Eigen- und Fremdkapitalgeber – wollen wissen, mit welchen Sanierungsmaßnahmen das Unternehmen wieder in die Profitabilität zurückgeführt werden kann und wie viel Kapital dafür benötigt wird. Darüber hinaus sind in der Unternehmenskrise weitreichende gesetzliche Vorschriften zu beachten, um Haftungsrisiken zu reduzieren.

Sanierungskonzepte und Sanierungsgutachten nach IDW S6 / BGH werden aus unterschiedlichen Anlässen erstellt. Diese umfassen u.a.:

  • Grundlage einer Finanzierungsentscheidung für Eigen- und Fremdkapitalgeber in der Krise
  • Entlastung der Gläubiger, die in der Unternehmenskrise einer Teilzahlungsvereinbarung zustimmen
  • Entlastung von Geschäftsführung oder Vorstand im Zusammenhang mit der strafrechtlichen (z.B. §§ 283 ff. StGB) oder zivilrechtlichen Haftungsaspekten (§ 64 GmbHG)
  • als Sicherung des Sanierungsprivilegs nach § 39 Abs. 4 InsO
  • als Grundlage für Verhandlungen mit Stakeholdern
  • als Grundlage für die Gewährung öffentlicher Beihilfen

Dabei folgt die Erstellung eines Sanierungskonzeptes bzw. Sanierungsgutachtens typischerweise einem standardisierten Verfahrensablauf:

Ein Sanierungskonzept, welches eine gutachterliche Stellungnahme beinhaltet, wird als Sanierungsgutachten bezeichnet. Damit es den rechtlichen Anforderungen Rechnung trägt, muss es gewisse Inhalte zwingend erfüllen, wie bspw. Basisinformationen über die wirtschaftliche und rechtliche Ausgangslage des Unternehmens, die Analyse von Krisenstadium und -ursachen, eine Darstellung des Leitbildes, die Darstellung der Maßnahmen zur Überwindung der Krise sowie zur Abwendung der Insolvenzgefahr und eine integrierte Unternehmensplanung.

Unsere Leistungen

  • Unterstützung bei der Erstellung eines Sanierungskonzeptes gemäß den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH)
  • Bestätigung der Sanierungsfähigkeit aus Sicht eines objektiven Dritten
  • FalkenSteg zeigt Ihnen weitere Sanierungsoptionen im Falle eines Scheiterns des angestrebten Sanierungsweges auf bspw. bei fehlender Unterstützung der Kapitalgeber

Ihr Nutzen

  • Tiefgreifende Expertise in der Erstellung von Sanierungskonzepten
  • Schaffung von Transparenz für eine fundierte Entscheidungsfindung
  • Umfassende Begleitung auf dem Weg der Sanierung

Projekte

Beluga Spielwaren

Fortführung
nach Verkauf an einen Investor

Sanierungskonzept
Liquiditätsplanung
Konsumgüter
Okt 2018 - Aug 2019

Siebert & Möller

Fortführung
nach Verkauf an einen Investor

Asset Deal

Maschinenbau
Aug 2018 - Okt 2018

Ansprechpartner

Wolfram Lenzen

Partner
  • T: +49 211 54 76 63 18
  • M: +49 173 72 56 554
  • wolfram.lenzen@falkensteg.com

Sebastian Wilde

Partner
Management Board
  • T: +49 211 54 76 63 12
  • M: +49 173 92 39 453
  • sebastian.wilde@falkensteg.com

Weitere Leistungen im Bereich Restrukturierung