Immobilienbewertung


Immobilien in Krisen richtig bewerten.

Eigentümer, Banken, Insolvenzverwalter und -berater müssen insbesondere in Krisensituationen den „fairen“ Wert ihrer Immobilie kennen. Um hier eine solide Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stellen zu können, fertigen unsere Immobilienspezialisten maßgeschneiderte Immobilienbewertungen an. 

Wir besprechen mit Ihnen im Vorfeld zu welchem Zweck das Gutachten erstellt wird, wer der Adressatenkreis ist und welches Bewertungsverfahren das geeignetste ist.

FalkenSteg Real Estate ermittelt und verprobt Immobilienbewertungen anhand im Markt anerkannter Bewertungsmethoden und aller wertrelevanten Objektparameter:

Realisierte Kaufpreise | Vergleichswertverfahren

  • Verkehrswertermittlung bebauter Grundstücke auf Basis von Vergleichstransaktionen, primär bei homogenen Bewertungsobjekten

Nachhaltig erzielbare Erträge | Ertragswertverfahren

  • Ertragswertermittlung auf der Grundlage marktüblich erzielbarer Erträge. Neben dem allgemeinen Ertragswertverfahren (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 ImmoWertV) findet auch das vereinfachte Ertragswertverfahren (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 ImmoWertV) regelmäßig Anwendung

Herstellungskosten des Gebäudes | Sachwertverfahren

  • Verwendung des aus Vergleichskaufpreisen abgeleiteten Sachwertfaktors

Ansprechpartner

Christian Alpers

Partner
  • T: +49 211 54 76 63 17
  • M: +49 151 42 23 31 87
  • christian.alpers@falkensteg.com

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