Eigenverwaltung


Eigenverwaltung – Sanierung in Eigenregie.

Die Eigenverwaltung bietet Insolvenzschuldnern die Möglichkeit ihr Unternehmen selbstständig in der Insolvenz zu sanieren. Die Eigenverwaltung kann dabei grundsätzlich in zwei Formen unterschieden werden:

I. Eigenverwaltung nach § 270a InsO

  • Das Unternehmen wird durch den Schuldner eigenständig fortgeführt, bei dem er die Funktion des (vorläufigen) Insolvenzverwalters in eigener Sache unter Aufsicht eines (vorläufigen) Sachwalters wahrnimmt. Ziel ist es dabei das Wissen der Geschäftsführung sowie die Kontakte zu Lieferanten und Kunden zu erhalten, um eine langfristige positive Fortführung des Unternehmens zu gewährleisten.

II. Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO

  • Analog zur Eigenverwaltung nach § 270a InsO wird der Betrieb durch den Schuldner fortgeführt. Grundvoraussetzung für die Beantragung eines Schutzschirmverfahrens ist jedoch, dass lediglich die drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO besteht. Im Rahmen der Eigenverwaltung nach § 270b InsO muss ein Insolvenzplan erstellt werden, der das Ziel verfolgt den Rechtsträger zu erhalten und die Möglichkeit einer operativen sowie finanziellen Restrukturierung eröffnet.

Im Rahmen von Eigenverwaltungen fallen verschiedene Aufgaben bei der Fortführung des Unternehmens an. FalkenSteg unterstützt Sie in verschiedenen Verfahrensarten. Ob in der Eigenverwaltung nach § 270a InsO oder während eines Schutzschirmerfahrens nach § 270b InsO.

Einerseits unterstützen wir Sie bei der Anfertigung des Insolvenzantrags, andererseits bei der Erstellung der Bescheinigung für den Antrag im Rahmen des Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO.

Ferner helfen wir Ihnen die komplexen insolvenzrechtlichen Anforderungen zu verstehen und die daraus resultierenden Implikationen in Ihre täglichen Unternehmensprozesse zu integrieren, z.B. bei Bestell- und Freigabeprozessen oder bei der Abgrenzung von betriebsnotwendigen Ausgaben.

Ergänzend dazu übernehmen wir die Kommunikation mit allen relevanten Stakeholdern, wie Lieferanten, Kunden, Sachwalter und dem Insolvenzgericht für die insolvenzspezifischen Sachverhalte.

Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO beraten wir Sie weiterhin bei der Erstellung des Insolvenzplans sowie der Komposition der Gläubigergruppen, da diesen eine herausragende Bedeutung bei der Abstimmung über den Insolvenzplan zukommt.

Unsere Leistungen

  • Hilfestellung bei der Vorbereitung des Insolvenzantrags und Erstellung der Bescheinigung für die Eigenverwaltung im Rahmen des Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO
  • Übernahme der Organisation und der Kommunikation mit dem Insolvenzgericht, Sachwalter, Dienstleistern und Kunden
  • Erstellung der integrierten Planung für den Insolvenzplan

Ihr Nutzen

  • Unterstützung bei der juristischen und betriebswirtschaftlichen Aufarbeitung des Insolvenzantrags sowie der Erstellung der Bescheinigung nach § 270b InsO
  • Verhandlung über den Insolvenzantrag auf Eigenverwaltung vor dem Insolvenzgericht und Wahl eines für Sie geeigneten Sachwalters
  • Übernahme der insolvenzspezifischen Kommunikation mit den Stakeholdern

Ansprechpartner

Tillmann Peeters

Partner
Management Board
  • T: +49 211 54 76 63 11
  • M: +49 174 37 06 600
  • tillmann.peeters@falkensteg.com

Markus Tränkle

Partner
  • T: +49 211 54 76 63 16
  • M: +49 173 30 44 721
  • markus.traenkle@falkensteg.com

Sebastian Wilde

Partner
Management Board
  • T: +49 211 54 76 63 12
  • M: +49 173 92 39 453
  • sebastian.wilde@falkensteg.com

Weitere Leistungen im Bereich Insolvenzberatung