Eigenverwaltung – Sanierung in Eigenregie.
Die Eigenverwaltung bietet Insolvenzschuldnern die Möglichkeit ihr Unternehmen selbstständig in der Insolvenz zu sanieren. Die Eigenverwaltung kann dabei grundsätzlich in zwei Formen unterschieden werden:
I. Eigenverwaltung nach § 270a InsO
II. Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO
Im Rahmen von Eigenverwaltungen fallen verschiedene Aufgaben bei der Fortführung des Unternehmens an. FalkenSteg unterstützt Sie in verschiedenen Verfahrensarten. Ob in der Eigenverwaltung nach § 270a InsO oder während eines Schutzschirmerfahrens nach § 270b InsO.
Einerseits unterstützen wir Sie bei der Anfertigung des Insolvenzantrags, andererseits bei der Erstellung der Bescheinigung für den Antrag im Rahmen des Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO.
Ferner helfen wir Ihnen die komplexen insolvenzrechtlichen Anforderungen zu verstehen und die daraus resultierenden Implikationen in Ihre täglichen Unternehmensprozesse zu integrieren, z.B. bei Bestell- und Freigabeprozessen oder bei der Abgrenzung von betriebsnotwendigen Ausgaben.
Ergänzend dazu übernehmen wir die Kommunikation mit allen relevanten Stakeholdern, wie Lieferanten, Kunden, Sachwalter und dem Insolvenzgericht für die insolvenzspezifischen Sachverhalte.
Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO beraten wir Sie weiterhin bei der Erstellung des Insolvenzplans sowie der Komposition der Gläubigergruppen, da diesen eine herausragende Bedeutung bei der Abstimmung über den Insolvenzplan zukommt.
Unsere Leistungen
Ihr Nutzen