Finanzen und Liquidität


Nach der Flut stehen zunächst die Aufräumarbeiten und der Neustart des Betriebes im Vordergrund. Doch auch im finanzwirtschaftlichen Bereich sind Vorgaben zu beachten, damit das Unternehmen nicht später in eine Krise gerät. Wir stellen die wesentlichen Maßnahmen vor.

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Der Bundestag hat die Aussetzung für die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen beschlossen, die von Starkregenfälle und dem Hochwasser im Juli 2021 betroffen waren. Es müssen aber ernsthafte Verhandlungen über aussichtsreiche Sanierung geführt werden.

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Kreditverträge

Ist das operative Geschäft eines Kreditnehmers durch die Hochwasserkatastrophe betroffen, sollten die allgemeinen Bestimmungen in den bestehenden Kreditverträgen geprüft werden. Die frühzeitige und offene Kommunikation mit den Kreditgebern ist ratsam.

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Force Majeure

Verträge können während ihrer Laufzeit Einflüssen ausgesetzt sein, die von den Vertragspartnern nicht kontrolliert werden können. Die Durchführung der Verträge kann dadurch unvorhersehbar erschwert oder sogar unmöglich werden. Lieferanten können sich auf Force Majeure (Höhere Gewalt berufen).

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Auswirkungen auf Mietverhältnisse

Die Flutschäden können in ganz unterschiedlicher Weise Auswirkungen auf Mietobjekte und deren Nutzbarkeit haben. Bei einer Mietminderung oder außerordentlichen Kündigung sollte zunächst der Mietvertrag geprüft werden.

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Liquidität

Um ein Unternehmen am Laufen zu halten, muss es zahlungsfähig bleiben – auch nach einer Flutkatastrophe. Wenn Rechnungen nicht beglichen werden, kann das eine verschleppte Insolvenz nach sich ziehen. Somit muss auch das Rechnungswesen wieder schnell operativ arbeiten können.

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Ansprechpartner

Wolfram Lenzen

Partner
  • T: +49 211 54 76 63 18
  • M: +49 173 72 56 554
  • wolfram.lenzen@falkensteg.com

Sandra Pfister, LL.M. (University of Sydney)

Heuking Kühn Lüer Wojtek, Partnerin
  • T: +49 40 35 52 80-280
  • s.pfister@heuking.de

Dr. Sebastian Jungemeyer

Heuking Kühn Lüer Wojtek, Partner
  • T: +49 40 35 52 80-77
  • s.jungemeyer@heuking.de

Dr. Ullrich Schlichtherle

Heuking Kühn Lüer Wojtek, Salaried Partner
  • T: +49 40 35 52 80-62
  • u.schlichtherle@heuking.de

David Loszynski

Heuking Kühn Lüer Wojtek, Salaried Partner
  • T: +49 40 35 52 80-66
  • d.loszynski@heuking.de