Update: 24. März 2020
Forderungsausfälle oder vorübergehende Umsatzeinbrüche durch das Coronavirus können durch das KfW-Sonderprogramm 2020 oder der Förderbanken der Bundesländer kompensiert werden. Die Maßnahmen richten sich an etablierte Unternehmen mit Liquiditätsengpässen. Eine Besicherung der Kredite kann durch die Bürgschaftsbanken der Bundesländer erfolgen.
KfW-Kredite
Zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf für Betriebsmittel können betroffene Betriebe die bekannten KfW-Unternehmerkredite, Wachstumskredite und ERP-Gründerkredite bei der KfW beantragen. Die Kreditbedingungen wurden entsprechend angepasst. Grundsätzlich gilt: Nur Firmen, die nachweisen können, dass sie wegen der Corona-Krise in Not geraten sind, sollen Hilfen erhalten.
Die drei Punkte des KfW-Sonderprogramms 2020:
Auch die Landesförderinstitute bieten zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierungen an. Die KfW hat eine Hotline für gewerbliche Kredite eingerichtet. Sie ist unter der Nummer 0800 539 9001 erreichbar.
Die KfW-Kredite können nur über den Finanzierungspartner (Hausbank) beantragt werden. Zum Antrag sind folgende Unterlagen erforderliche:
FalkenSteg unterstützt Sie bei der Erstellung der Unterlagen für den Kreditantrag. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter Tel.: +49 211 54 76 63 11 oder E-Mail: tillmann.peeters@falkensteg.com
Bürgschaften zur Besicherung von Krediten
Über die Bürgschaftsbanken der Bundesländer können Betriebe, die vom Coronavirus besonders betroffen sind, kurzfristige Kredite mit einer Bürgschaft besichern lassen. Das gemeinsame Finanzierungsportal der Deutschen Bürgschaftsbanken gibt ausführlich Auskunft bei Finanzierungsvorhaben.
Weiterführende Quellen
Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken
Bürgschaftsrisiken für Banken mildern
Die Bundesregierung plant ähnlich wie in der Finanzkrise 2008/2009 die vereinfachte Vergabe von staatlichen Bürgschaften für Bankkredite. Genaue Informationen liegen dazu noch nicht vor. Der finanzierenden Bank wird dann ein großer Teil der Kreditrisiken (80 – 90 Prozent) durch die Bürgschaft abgenommen.
FalkenSteg unterstützt Sie bei der Erstellung der Bürgschaftsunterlagen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter Tel.: +49 211 54 76 63 11 oder E-Mail: tillmann.peeters@falkensteg.com