Kurzfristigen Liquiditätsbedarf decken – Hilfe von der KfW und Bürgschaftsbanken


Update: 24. März 2020

Forderungsausfälle oder vorübergehende Umsatzeinbrüche durch das Coronavirus können durch das KfW-Sonderprogramm 2020 oder der Förderbanken der Bundesländer kompensiert werden. Die Maßnahmen richten sich an etablierte Unternehmen mit Liquiditätsengpässen. Eine Besicherung der Kredite kann durch die Bürgschaftsbanken der Bundesländer erfolgen.

KfW-Kredite

Zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf für Betriebsmittel können betroffene Betriebe die bekannten KfW-UnternehmerkrediteWachstumskredite und ERP-Gründerkredite bei der KfW beantragen. Die Kreditbedingungen wurden entsprechend angepasst.  Grundsätzlich gilt: Nur Firmen, die nachweisen können, dass sie wegen der Corona-Krise in Not geraten sind, sollen Hilfen erhalten.

Die drei Punkte des KfW-Sonderprogramms 2020:

  • Für KMUs können umfangreich die jetzt so wichtigen Betriebsmittel mit 90 Prozent Haftungsfreistellung (gegenüber Banken und Sparkassen) finanziert werden. Für größere Unternehmen mit 80 Prozent Haftungsfreistellung.
  • Zinsverbesserungen: zwischen 1 % und 1,46 % p.a. für kleine und mittlere Unternehmen, sowie zwischen 2 % und 2,12 % p.a. für größere Unternehmen.
  • Extreme Verschlankung der Antragsprozesse: Für Kredite bis 3 Mio. Euro pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eigene Risikoprüfung. Risikoprüfung erfolgt nur durch die Hausbank, um Prozesse zu beschleunigen. Kredite bis 10 Mio. EUR mit vereinfachter Prüfung, einzureichende Nachweise sehr einfach gehalten

Auch die Landesförderinstitute bieten zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierungen an. Die KfW hat eine Hotline für gewerbliche Kredite eingerichtet. Sie ist unter der Nummer 0800 539 9001 erreichbar.

Die KfW-Kredite können nur über den Finanzierungspartner (Hausbank) beantragt werden. Zum Antrag sind folgende Unterlagen erforderliche:

  • Kurze schriftliche Beschreibung der Auswirkungen der Pandemie auf Ihr Unternehmen
  • Jahresabschlüsse / Einnahmen-Überschuss-Rechnungen 2017 und 2018
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung 2019 (inklusive Summen- und Saldenliste)
  • Ermittlung des Kreditbedarfs anhand einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung für die nächsten 12 Monate
  • Selbstauskunft
  • Vorschlag für den Eigenbeitrag des Gesellschafters

FalkenSteg unterstützt Sie bei der Erstellung der Unterlagen für den Kreditantrag. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter Tel.: +49 211 54 76 63 11 oder E-Mail: tillmann.peeters@falkensteg.com

Bürgschaften zur Besicherung von Krediten
Über die Bürgschaftsbanken der Bundesländer können Betriebe, die vom Coronavirus besonders betroffen sind, kurzfristige Kredite mit einer Bürgschaft besichern lassen. Das gemeinsame Finanzierungsportal der Deutschen Bürgschaftsbanken gibt ausführlich Auskunft bei Finanzierungsvorhaben.

Weiterführende Quellen

Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken

Bürgschaftsrisiken für Banken mildern
Die Bundesregierung plant ähnlich wie in der Finanzkrise 2008/2009 die vereinfachte Vergabe von staatlichen Bürgschaften für Bankkredite. Genaue Informationen liegen dazu noch nicht vor. Der finanzierenden Bank wird dann ein großer Teil der Kreditrisiken (80 – 90 Prozent) durch die Bürgschaft abgenommen.

FalkenSteg unterstützt Sie bei der Erstellung der Bürgschaftsunterlagen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter Tel.: +49 211 54 76 63 11 oder E-Mail: tillmann.peeters@falkensteg.com