Mit dem Konjunkturpaket baut die Bundesregierung einen gewaltigen Schutzschild für die Wirtschaft auf: Von der Pandemie betroffene Unternehmen sollen in unbegrenztem Umfang Hilfen bekommen. Zum wichtigsten Krisenbekämpfer ist die staatliche Förderbank KfW aufgestiegen, die das KfW-Sonderprogramm 2020 aufgelegt hat. Von der Coronakrise betroffene Betriebe können seit dem 23. März 2020 über ihre Hausbank oder einem anderen Institut mit einer deutschen Banklizenz die Liquiditätsprogramme der KfW beantragen. Erste Erfahrungsberichte mit Antragsstellern und Finanzierungspartnern zeigen die Fallstricke bei der Beantragung von Staatshilfen:
Verschlechterung des Kreditvergabeverhaltens
FalkenSteg geht von einer weiteren Verschlechterung der Risikobereitschaft und des Kreditvergabeverhaltens der Banken aufgrund der Coronakrise aus. Die exakte Kenntnis der Hindernisse bei der Beantragung von Staatshilfen ist unabdingbar und bedarf eines Finanzierungsberater mit ausreichend Erfahrung, um die Transaktionssicherheit zu maximieren.
FalkenSteg unterstützt Sie als erfahrener Berater bei der Bewältigung dieser Hürden sowie bei der Umsetzung des gesamten Staatshilfe- und Finanzierungsprozesses von der Vorbereitung der benötigten Unterlagen über die Auswahl und Ansprache potenzieller Finanzierungspartner bis zum Abschluss der Finanzierung. Nehmen Sie direkt Kontakt mit unserem Finanzerungs-Experten Jens von Loos auf (T: +49 69 8740 316 24 | E: jens.vonloos@falkensteg.com).
Weitere Informationen zur Liquiditätssicherung in der Coronakrise unter Ausnutzung staatlicher Hilfsprogramme haben wir hier für Sie in dem kostenlosen Download zusammengefasst: