Update 15. April 2020
Kurz vor Ostern hat die Bundesregierung auch für den Mittelstand ein Hilfspaket geschnürt. Beim Schnellkredit-Programm der staatlichen KfW können sich Unternehmen maximal eine Summe von bis zu drei Monatsumsätzen des Jahres 2019 leihen. Die Zugangsvoraussetzungen sind deutlich einfacher als bei den regulären Corona-Hilfsprogrammen der KfW. Dafür liegt der Zins mit drei Prozent deutlich darüber. Der Staat übernimmt die volle Haftung für das Darlehen und die Risikoprüfung der Bank entfällt. Der Kredit kann seit dem 15. April 2020 beantragt werden.
Weiterhin hohe Hürden
Die Voraussetzungen dürften für einige Firmen weiterhin eine hohe Hürde darstellen. Sie müssen
Dafür erhalten Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten die absolute Obergrenze von 500.000 Euro und Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten können sich maximal 800.000 Euro leihen. Der Kredit hat eine Laufzeit von zehn Jahren und ist zwei Jahre lang tilgungsfrei. Eine Kombination mit anderen Hilfsprogrammen der KfW oder dem Wirtschaftsstabilisierungsfond ist nicht erlaubt. Mit den Mitteln sollen die laufenden Betriebskosten oder gar Investitionen finanziert werden. Eine Umschuldung oder die Ablösung von Altkrediten sind explizit ausgeschlossen.
Antrag über die Hausbank
Wie bei den anderen Hilfsprogrammen muss der Antrag bei der Hausbank gestellt werden. Zwar verzichtet die Bank auf eine Risikoprüfung und auf die Stellung von Sicherheiten durch den Unternehmer, jedoch müssen die Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie die Lohn- und Gehaltsunterlagen vorgelegt werden. Grundlegende Informationen stellt die KfW auch auf ihrer Homepage bereit.
FalkenSteg erstellt Bankunterlagen
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