Werte erhalten vor und während der Insolvenz.
Die vorinsolvenzliche Beratung soll Ihnen dabei helfen einen Überblick über die aktuelle Unternehmenssituation zu verschaffen. Vorrangiges Ziel ist es im ersten Schritt zu klären, in welchem Stadium der Krise Sie sich befinden und ob eine Insolvenzantragspflicht besteht. Gemäß der Insolvenzordnung gibt es drei Insolvenzantragsgründe, die unterschiedliche Lösungspfade eröffnen:
Insolvenzantragspflicht
Insolvenzantragsrecht
Keine Insolvenzantragspflicht
Im Rahmen der vorinsolvenzlichen Sanierung besteht die Möglichkeit das Unternehmen außerhalb der Insolvenz zu sanieren. Dies geschieht i.d.R. durch Erstellung eines Sanierungsgutachtens nach IDW S6 sowie unter Zuführung von Liquidität durch Kapitalgeber oder durch Freisetzung von Liquidität mittels des Verkaufs von Vermögenswerten.
Alternativ besteht die Option das Unternehmen in der Insolvenz zu restrukturieren. Insbesondere die Insolvenz in Eigenverwaltung kann ein sinnvolles Instrument sein, um die Passivseite zu restrukturieren oder sich von defizitären Geschäftsaktivitäten zu trennen.
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