Vorinsolvenzliche Beratung
Prüfung Insolvenzantragspflicht.
Identifikation Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung einer Insolvenz.
Bescheinigung nach § 270d InsO.
Insolvenz – kein Ende, sondern Sanierungsoption.
Wenn eine Unternehmenskrise weit fortgeschritten ist oder sich schnell unkontrolliert entwickelt, kann eine Insolvenz unausweichlich sein. Ein Insolvenzverfahren ist jedoch nicht als Ende des Unternehmens zu sehen, sondern vielmehr – bei rechtzeitiger Vorbereitung und fachgerechter Umsetzung – eine wirkungsvolle Option zur nachhaltigen Sanierung.
Mittels eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (§ 270 a InsO) bieten sich in der Regel die größten Gestaltungsmöglichkeiten. Wir unterstützen Sie der Vermeidung eventueller Haftungsrisiken für Gesellschafter und Geschäftsführer sowie bei der Unternehmenssanierung bei gleichzeitigem Erhalt des Rechtsträgers. FalkenSteg steht Ihnen von Beginn bis zum erfolgreichen Abschluss des Eigenverwaltungverfahrens zur Seite.
Insolvenzmasse maximieren. Fortführungen sichern.
In der Regelinsolvenz verfolgt FalkenSteg im Sinne der Insolvenzordnung das übergeordnete Ziel der Massemehrung zur bestmöglichen Gläubigerbefriedigung. So gewährleisten wir in Abstimmung mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter die operative Fortführung des Geschäftsbetriebs unter Berücksichtigung der insolvenzrechtlichen Besonderheiten:
Unser Ansatz
FalkenSteg steht für umsetzungsorientiertes Handeln und enge partnerschaftliche Beziehungen auf Augenhöhe. Unser interdisziplinäres Team aus Betriebswirten und Juristen unterstützt Sie dabei die Insolvenzphase und damit einhergehende Fallstricke rechtssicher und pragmatisch zu überwinden.
Während der Insolvenz helfen wir Ihnen dabei die Liquidität zu schonen und zu steigern, indem nicht betriebsnotwendige Geschäftseinheiten oder Vermögenswerte veräußert werden oder wertvernichtende Aktivitäten identifiziert sowie abgeschnitten werden. Für eine nachhaltige und langfristige Sanierung stellen wir Ihnen zudem erfahrene Interimsmanager aus dem Restrukturierungsbereich zur Verfügung, die mittels eines geeigneten Maßnahmenmanagements die positive Fortführung des Unternehmens gewährleisten.
Für Eigentümer
Für Insolvenzverwalter
Prüfung Insolvenzantragspflicht.
Identifikation Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung einer Insolvenz.
Bescheinigung nach § 270d InsO.
Insolvenzantragsstellung.
Bescheinigung nach § 270d InsO.
Vorbereitung & Durchführung Eigenverwaltung/Schutzschirmverfahren.
Betriebsfortführung Regelinsolvenz.
Umsetzung und Implementierung insolvenzrechtlicher Prozesse.
Unternehmensplanung.
Liquiditätsplanung.
Reporting.